Verhaltensregeln

 

  • Das Befahren der Trainingsstrecke ist nur Vereinsmitgliedern des Enduro Lichtenberg e.V. erlaubt.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen die Strecke nur unter Aufsicht eines Erwachsenen befahren.
  • Hunde sind anzuleinen.
  • Die Nutzung des Trainingsgeländes erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber Kindern und Anfängern. Den Anweisungen der vor Ort befindlichen Weisungsberechtigten (Trainer, Helfer und Streckenposten) ist absolut Folge zu leisten. Das Fahren ohne vorherige Einweisung oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten.
  • Über die Benutzung der Trainingsstrecke ist Buch zu führen, welches sich an gekennzeichneter Stelle befindet.
  • Das Vereinsgelände ist Privatgrund, welcher durch einen Zaun eindeutig markiert und abgegrenzt wird. Beschädigungen an der Einzäunung sind schnellstmöglich dem Verantwortlichen zu melden bzw. zu beheben. Das Betreten des Trainingsgeländes ist nur durch das vorgesehen Tor erlaubt. Die angrenzenden Wald- und Ackerflächen sind nicht Bestandteil des Geländes und dürfen nicht betreten werden.
  • Bei Unfällen ist der Unfallort unter Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit abzusichern. Als erstes müssen die nachfolgenden Fahrer gewarnt werden. Es sind möglichst weitere Personen hinzuziehen, Erste-Hilfemaßnahmen einzuleiten und ggf. der Rettungsdienst zu informieren.
  • Es dürfen maximal 15 kraftstoffgetriebene Maschinen gleichzeitig genutzt werden, davon 10 auf dem Geschicklichkeitsparcour. Geräuschlose Fahrzeuge sind nicht begrenzt. Dies soll den Lärm begrenzen.
  • Jeder Fahrer darf das Gelände nur mit geeigneter Sicherheitsausrüstung befahren. Des Weiteren besteht Helmpflicht für jeden Fahrer (auch für Eltern, die eine „Testfahrt“ machen).
  • Zum Befahren der Strecke ist ein technisch einwandfreies Fahrzeug Voraussetzung. Es sind ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die den gültigen Lärmvorschriften (maximal 105dB/A ab 5000U/min) und den techn. Bestimmungen des DMSB entsprechen. Lärmmessungen werden stichprobenartig durchgeführt. Bei Überschreitung der Pegelgrenze wird das Fahrzeug des Platzes verwiesen!
  • Kraftstoffe sind erlaubt nach den Bestimmungen der FIM. Das Betanken und der Umgang mit Betriebsstoffen ist zu unterlassen!
  • Das Reinigen von Fahrzeugen mit Chemie ist wegen der Umweltbelastung verboten.
  • Es darf sich niemand entgegen der Fahrtrichtung bewegen (ist man sich nicht sicher, wartet man den nächsten vorbeikommenden Fahrer ab), das Kreuzen des Fahrweges und das Abkürzen ist untersagt (z.B. beim Verlassen/ Einfahren), außer bei vorheriger Absprache.
  • Staubentwicklung ist zu vermeiden, bei Bedarf muss gewässert werden!
  • Bei widrigen Witterungsbedingungen wie Starkregen, Sturm, extremer Trockenheit etc. ist der Fahrbetrieb einzustellen!
  • Vor dem Verlassen des Geländes ist der Standplatz zu säubern, der angefallene Müll ist mitzunehmen.

Bei grober Nichtbeachtung der oben genannten Punkte bzw. Zuwiderhandlung kann und wird Streckenverbot und Vereinsausschluss erfolgen !!!